FEI

Vorgehensweise bei Anmeldung CRI’s

Grundlagen für Auslandstarts von Reiter/innen des SVPS 1. Bewilligung für Jahreslizenz im Ausland mit Wohnsitz im AuslandDie Einverständniserklärung (Bewilligung) für eine Jahreslizenz im Ausland wird durch die Geschäftsstelle SVPS unter folgenden Bedingungen ausgestellt:

  1. a)  Schriftliches Gesuch mittels Antragsformular
  2. b)  An Reiter/innen, welche nachweisbar im Ausland Wohnsitz oder eine Arbeitsbewilligung oder ihre Pferde im Ausland stationiert haben.
  3. c)  Dem Gesuch ist der Nachweis über die Bezahlung der Gebühr gemäss Gebührenord- nung SVPS beizulegen.

2. Bewilligungen für einzelne nationale Veranstaltungen im Ausland für Reiter mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Einverständniserklärung (Bewilligung) für einzelne nationale Veranstaltungen im Ausland wird durch die Geschäftsstelle SVPS unter folgenden Bedingungen ausgestellt:

  1. a)  Schriftliches Gesuch mittels Antragsformular
  2. b)  Dem Gesuch ist der Nachweis über die Bezahlung der Gebühr gemäss Gebührenord- nung SVPS beizulegen.

3. Bewilligungen für Jahreslizenz im Ausland für Reiter mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Einverständniserklärung (Bewilligung) für eine Jahreslizenz im Ausland wird durch die Geschäftsstelle SVPS unter folgenden Bedingungen ausgestellt:

c) Schriftliches Gesuch mittels Antragsformular

b) Dem Gesuch ist der Nachweis über die Bezahlung der Gebühr gemäss Gebührenord- nung SVPS beizulegen.

4. Starts an einzelnen Veranstaltungen im Ausland

4.1. Grundlagen

  1. a)  Generalreglement FEI, 23. Auflage vom 1.1.2012, Art. 113, 115 – 116
  2. b)  Generalreglement SVPS, Ausgabe 2007, Kapitel VII, Art. 7.2
  3. c)  CC: Weisung für die Genehmigung von Auslandstarts von CC-Reiter/innen (auf www.fnch.ch unter CC/Dokumente/Unterlagen)

4.2. Internationale Veranstaltungen

  1. a)  Als internationale Veranstaltungen gelten alle Veranstaltungen gemäss FEI-Kalender: C..IO, C..I-W, C..I1* bis C..I5*, usw.
  2. b)  Meldungen an internationalen Veranstaltungen erfolgen ausschliesslich durch die Ge- schäftsstelle des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS), Abteilung Aus- landstarts.
  3. c)  Startgesuche für die Disziplinen Endurance, Voltige, Vierkampf und Para-Equestrian sind mindestens 8 Tage vor dem nominativen Nennschluss an das verantwortliche Mitglied der Disziplin (Chef Elite, Chef Junge Reiter, Chef Junioren) zu richten. Spezialregelungen:
    1. 1)  Dressur, Springen und Reining: Die Startgesuche müssen mindestens 8 Tage vor dem nominativen Nennschluss auf dem offiziellen Formular „Gesuch für Ausland- starts“ bei der Geschäftsstelle SVPS (aus@fnch.ch) eingetroffen sein. Das Formular kann bei der Geschäftsstelle SVPS oder im Internet unter www.fnch.ch bezogen wer- den
    2. 2)  CC: Startgesuche sind auf dem offiziellen Formular „Gesuch für Auslandstarts“ min- destens 8 Tage vor dem nominativen Nennschluss zu richten an: aus@fnch.ch. Für Ausnahmeregelungen sind schriftliche Anträge spätestens 10 Tage vor Nennschluss an den zuständigen Kaderverantwortlichen zu senden.
    3. 3)  Fahren: Startgesuche sind auf dem offiziellen Formular „Gesuch für Auslandstarts“ mindestens 3 Wochen vor dem nominativen Nennschluss zu richten an: aus@fnch.ch
  4. d)  Startbewilligungen für internationale Veranstaltungen werden grundsätzlich nur an Rei- ter/innen mit nationaler Lizenz (Dressur, Springen) bzw. Fahrer/innen mit M- oder S- Lizenz erteilt.
    Ausnahme Disziplin Springen: Teilnahme von R-Lizenzierten an CSI 1*/U25/Y/J/Ch, CSI- V und CSI-Amateurs (Hindernishöhe bis max. 135 cm). Die Teilnahme an internationalen Pony-Turnieren mit Brevet ist gestattet.
  5. e)  Damit Startbewilligungen erteilt werden können, muss die Gebühr für die nationale oder regionale Lizenz bezahlt sein. Die Gebühren für Auslandstarts gemäss Gebührenord- nung SVPS werden Ende Jahr in Rechnung gestellt. Bis diese Gebühr nicht bezahlt ist, ist der/die Reiter/in im Folgejahr nicht startberechtigt.

4.3. Nationale Veranstaltungen

  1. a)  Als nationale Veranstaltungen gelten: C..N
  2. b)  Mindestens 8 Tage vor dem jeweiligen Nennschluss muss bei der Geschäftsstelle SVPS ein schriftlicher Antrag (Startgesuch) eingereicht werden. Später eintreffende Startgesu- che können nicht mehr genehmigt werden.
  3. c)  Dem Antrag ist eine Kopie der Ausschreibung beizulegen, worauf vermerkt sein muss, welche Prüfungen geritten werden möchten.
  4. d)  Damit Startbewilligungen erteilt werden können, muss die Gebühr gemäss oben Pt. 2 oder 3 gemäss Gebührenordnung SVPS bezahlt sein.
  5. e)  Die erteilte Startbewilligung beschränkt sich ausdrücklich auf Kategorien bzw. Hindernis- höhen, über welche der/die Antragsteller/in in der Schweiz qualifiziert/startberechtigt ist. Die Qualifizierung ist im Startgesuch zu nennen.
  6. f)  Die Einverständniserklärung des SVPS wird dem/der Gesuchsteller/in zugestellt. Beim betreffenden Pferdesportverband jenes Landes, wo der C..N stattfindet, ist unter Beilage der Einverständniserklärung des SVPS die Gastlizenz zu beantragen. Der Antrag für die Gastlizenz und die Nennung werden durch den/die Reiter/in selbst vorgenommen und nicht durch den SVPS.
  1. g)  Die Prüfung der Gesuche sowie die Ausstellung der Einverständniserklärungen wird auf der Basis dieser Regeln durch die Disziplinen an die Geschäftsstelle SVPS delegiert.
  2. h)  Bei Prüfungen Springen ab Initialparcours 140 cm, Dressur und Concours Complet ab Stufe S sowie Fahren und Endurance wird die Zustimmung des entsprechenden Chefs (Elite, Junge Reiter, Junioren oder Pony) durch die Geschäftsstelle SVPS eingeholt.
  3. i)  Die jeweiligen Verantwortlichen in den Disziplinen (Chef Elite, Junge Reiter, Junioren oder Pony) erhalten eine Kopie der Einverständniserklärung.

5. Resultatmeldungen

5.1. Nationale Veranstaltungen im Ausland

Wenn an nationalen Veranstaltungen im Ausland erzielte Resultate und gewonnene Preise durch den SVPS registriert werden sollen, müssen diese unaufgefordert mit entsprechendem Beleg (Resultatliste des Veranstalters) innert 10 Tagen nach der Veranstaltung der Ge- schäftsstelle SVPS gemeldet werden, da die Geldpreise zu den Gewinnpunkten zählen (für Details siehe „Weisungen für das Erfassen von Resultaten an nationalen und internationalen Prüfungen im Ausland sowie für Starts von Ausländern an nationalen Prüfungen in der Schweiz“).

5.2. Internationale Veranstaltungen im Ausland

N 140/145-Klassierungen an internationalen Turnieren gemäss FEI-Kalender von Schwei- zern, welche für eine ausländische FN starten, werden nur anerkannt, wenn diese mittels der offiziellen Resultate/Ranglisten des jeweiligen internationalen Veranstalters an die Ge- schäftsstelle des SVPS gemeldet wurden.

Die vorliegenden Grundlagen wurden durch einen Zirkularentscheid der Disziplinleiter vom 24. Februar 2012 genehmigt und treten am 2. April 2012 (für Turniere ab diesem Datum) in Kraft.

Obligatorisches Medication Log Book für internationale FEI-Veranstaltungen

Ein Medication Log Book muss ab dem 5. April 2010 für alle Pferde, die an einer internationalen FEI-Veranstaltung (CI für Concours International) teilnehmen, erstellt werden. Das Medication Log Book muss in den Pferdepass eingefügt werden und jederzeit für Kontrollen verfügbar sein. In diesem Medication Log Book müssen alle Medikamente der FEI-Liste, die die verbotenen Substanzen auflistet (Prohibited Substances List), eingetragen werden, sobald diese den Pferden verabreicht werden. Das Medication Log Book kann von der Internetseite des SVPS www.fnch.ch unter der Rubrik Anti-Doping/Pferde heruntergeladen werden.

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